Was der Name „Selbständigkeit“ schon beinhaltet, bedeutet Selbständigkeit, es „selbst zu tun“ und das „ständig“. Genauso wie das Wort „Unternehmertum“ untrennbar mit Aktivität also „unternehmen“ in Verbindung steht und nicht mit „unterlassen“. Das gilt sowohl in guten Zeiten, als insbesondere auch, in nicht so guten Zeiten.“
Wir haben großen Respekt vor Ihnen und Ihrer Entscheidung und freuen uns, wenn wir der Partner an Ihrer Seite auf Ihrem Weg von der Geschäftsidee zur Etablierung einer nachhaltig wachstumsstarken und erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit am Markt sein dürfen.
Unser 3-Phasen-Modell der Existenzgründung
Am Anfang von jedem unternehmerischen Engagement stehen grundsätzlich…
Phase I
Ihre überzeugende Geschäftsidee, die ein Produkt oder eine Dienstleistung beschreibt, die ein Bedürfnis der Marktteilnehmer in herausragender Weise erfüllt und so zu einer dauerhaft stabilen Nachfrage führt, die ein gesundes Wachstum ermöglicht, um die Existenz Ihres jungen Unternehmens nachhaltig zu sichern.
Phase II
Eine passgenaue Finanzierungsstruktur, die sich aus der individuellen Kombination von unterschiedlichen Bausteinen zusammensetzt und damit die Gründung erst ermöglicht. Nur dieser Finanzierungs-Maß-Anzug ermöglicht Ihnen die Gründung und die begleitende Finanzierung des zu Ihrem Erfolg erforderlichen Wachstums bestmöglich.
Phase III
…nun hängt alles von Ihnen ab.
Ihr zielgerichtetes und diszipliniertes Engagement ist zwingend erforderlich, um von Ihrer überzeugenden und mittlerweile auch von Finanzgebern akzeptierten Geschäftsidee, Ihren Geschäftsplan konsequent und präzise umzusetzen.
Ihre Vision stets klar vor Augen, Ihr junges Unternehmen in seinem Marktbereich einzuführen und in Folge nachhaltig und dauerhaft erfolgreich, überproportionales Wachstum zu erzeugen.
Wir begleiten Sie gerne mit unserer Erfahrung bei diesem komplexen Prozess auf dem Weg in Ihre Zukunft als erfolgreicher Unternehmer/Unternehmerin oder als erfolgreicher Freiberufler/Freiberuflerin.
Unsere Leistungen führ Ihren Erfolg:
Phase I
Wir unterstützen Sie auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen bei der Erarbeitung Ihres Geschäftsplans, der Verschriftlichung Ihrer Geschäftsidee. Unseres Erachtens der wesentlichste Baustein für Ihre erfolgreiche Zukunft in der Selbständigkeit.
Mit Ihrem individuellen Geschäftsplan legen Sie ein dauerhaft stabiles Fundament, auf dem Sie Ihre Selbständigkeit aufbauen können.
Wir arbeiten hier nach dem Prinzip in Anlehnung an Maria-Montessori
Es wird Ihr Geschäftsplan sein, denn er ist das Leuchtfeuer Ihrer Vision, an dem Sie zukünftig Ihre unternehmerischen Entscheidungen Tag für Tag ausrichten und überprüfen können und sollten.
Phase II
Als nächstes erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen auf Grundlage Ihres Geschäftsplans eine geeignete und maßgeschneiderte Finanzierungsstruktur. Hierzu wählen wir mit Ihnen aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten diejenigen aus, die am besten für Ihr Gründungsvorhaben geeignet sind.
In dieser Phase ist ebenfalls ein höchst Maß an Präzision erforderlich, um die Finanzierung von der Gründung, über die Markteinführung bis zur geplanten ersten Wachstumsphase bestmöglich sicherzustellen.
Zum erfolgreichen Abschluss dieser Phase begleiten wir Sie gerne bei den nun anstehenden Gesprächsrunden mit den ausgewählten Finanzierungsgebern und Förderinstituten.
Bei diesen Gesprächsrunden kommt es darauf an, dass Sie Ihr Gründungsvorhaben begeisternd und überzeugend den zukünftigen Partnern präsentieren.
Auch hierbei wollen wir Sie gerne unterstützen, mit der Erstellung der geeigneten Präsentationsunterlagen und, falls erforderlich, mit einem professionellem Präsentationstraining.
Phase III
Wenn die Finanzierung Ihrer Existenzgründung gesichert ist, haben Sie bereits viel erreicht. In der nächsten Phase dreht sich nun alles um die eigentliche Gründung. In dieser Phase unterstützen wir Sie mit einem eingespielten und erfahrenen Team aus Marketingexperten, Rechtsanwalt und Steuerberater, um den Rohbau Ihres jungen Unternehmens solide auf dem von Ihnen bereits geschaffenen stabilen Fundament zu errichten.
BSFC unterstützt Sie gerne betriebswirtschaftlich in dieser entscheidenden Phase und auch darüber hinaus.
Wenn Ihnen diese Form der Existenzgründungsbegleitung zusagt, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme, damit wir in einem ersten Kennenlerngespräch gemeinsam feststellen können, ob wir zueinander passen, denn…. nur in einem partnerschaftlichen Miteinander können wir gemeinsam erfolgreich sein!
Das Angebot der BSFC richtet sich im Wesentlichen an junge, innovative, dynamische und wachstumsfokussierte Gründungsinteressierte, die im Bereich der Nachhaltigkeit, im Klimaschutz und im Bereich der Digitalisierung ihren Fokus haben.
Bereits 1855 definierte der deutsche Chemiker Prof. Justus von Liebig das Minimumgesetz auf Basis seiner Forschungen in der Botanik.
Eine Pflanze, die zu wenig gegossen wird, wird sich nicht optimal entwickeln können, genauso wie ein Unternehmen, dem es an finanziellen Spielraum mangelt, nur noch schlecht in der Lage sein wird, zukünftig ein gesundes Wachstum zu generieren, das für die Zukunfts-Sicherung des Unternehmens am Markt unabdingbar ist.
Anders als Professor Justus von Liebig, der die Folgen eines Mangels mit seinem Minimumgesetz beschreibt, haben wir es uns zum Ziel gesetzt, mit Ihnen gemeinsam die Ursachen für einen Mangel an finanziellem Spielraum Ihres Unternehmens zu analysieren, die logischen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen und durch geeignete Maßnahmen, den erforderlichen finanziellen Spielraum wieder herzustellen.
Unser 3-Phasen-Modell zur Implementierung eines professionellen Finanzmanagements
Phase I – Transparenz schaffen
Zunächst analysieren wir die Passiv-Seite (Mittelherkunft) Ihres Unternehmens.
Auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen erarbeiten wir einen aussagekräftigen Banken- und Verbindlichkeiten-Spiegel, der nicht nur den aktuellen Status quo beinhaltet, sondern die liquiditätswirksamen Belastungen der einzelnen Fremdkapitalbestandteile im Einzelnen und kumuliert im Zeitverlauf für Sie transparent darstellt und somit als integraler Bestandteil einer professionellen Finanzplanung zukünftig genutzt werden kann.
Phase II – Fremdkapitalbestand analysieren
Auf Basis der Ergebnisse aus Phase I wird nunmehr der komplette Fremdkapitalbestand professionell analysiert.
Hierbei stellen sich eine Reihe von Fragen, die wir gemeinsam erörtern müssen (exemplarisch):
Nur drei exemplarische Fragestellungen, deren Beantwortung für eine grundhafte Analyse des Fremdkapitalbestandes Ihres Unternehmens zwingend erforderlich sind.
Nur wenn wir die finanzielle Vergangenheit Ihres Unternehmens verstanden haben, kann die nächste Phase sinnvoll angegangen werden.
Auch für ein professionelles Finanzmanagement gilt für uns:
Phase III – Optimierung der Finanzierungsstruktur
Die abschließende Phase untergliedert sich in zwei Teilbereiche.
Auf Basis der Ergebnisse aus den sorgfältig durchgeführten Vor-Untersuchungen lässt sich der erforderliche Umstrukturierungsbedarf zur Sicherung oder Wiederherstellung des erforderlichen finanziellen Spielraums für Ihr Unternehmen ableiten, um die geeigneten Umfinanzierungsmaßnahmen zu initiieren.
Wir stellen in dieser Phase für Sie das für Ihre Finanzierungspartner erforderliche Unterlagenset zur Prüfung der Umfinanzierungsmaßnahmen individuell zur Verfügung.
Wenn gewünscht unterstützen wir Sie auch gerne persönlich bei den erforderlichen Gesprächen mit Ihren Finanzierungspartnern.
Implementierung des erarbeiteten Finanzmanagement-Systems
Das klingt zunächst aufwendig, gar kryptisch…ist es aber nicht.
Das individuell für Ihr Unternehmen aufgebaute Finanzmanagement-System soll Sie in der Zukunft dabei unterstützen,
Dieses Angebot der BSFC richtet sich im Wesentlichen an kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) die einen nachhaltigen Jahresumsatz von über 1,0 Mio. EURO generieren aus den Bereichen Dienstleistung, Handel und Produktion.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass sich dieses Angebot ausdrücklich nicht an Unternehmen richtet, die sich bereits im Krisenstadium der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung befinden (§17 und §19 InsO).
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